Förderung
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien vergibt, mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2019, Förderungen für die Montage von Sonnenschutzeinrichtungen in mehrgeschossigen Wohnbauten (Gemeindebau, geförderter oder freifinanzierter Wohnbau).
Die Baubewilligung muss dabei mindestens 10 Jahre zurückliegen. Bei später ausgebauten Dachgeschoss-Wohnungen gilt der Zeitpunkt der Baubewilligung des Gebäudes.
Den Antrag stellen können
- MieterInnen und Mieter, Nutzungsberechtigte, EigentümerInnen einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau (Sammelantragstellung durch HauseigentümerInnen ist möglich)
- Wiener Wohnen oder Bauvereinigungen, die im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes als gemeinnützig anerkannt wurden, im Zuge von Wohnhaussanierungen nach dem II. Hauptstück des WWFSG 1989
MieterInnen von Gemeindewohnungen müssen bei Wiener Wohnen um eine Genehmigung ansuchen. Die Genehmigung hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab.
Keine Förderung gibt es für die Montage in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern sowie Geschäftslokalen.
Sie können die Förderung online beantragen. Bitte beachten Sie die dafür erforderlichen Unterlagen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie die "Erklärung der Vermieterin bzw. des Vermieters". Sie müssen die Erklärung der Vermieterin bzw. des Vermieters ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie diese als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Erklärung der Vermieterin bzw. des Vermieters
Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten einreichen. Nach Prüfung und bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie ein Erledigungsschreiben. Die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen überweist die Förderung in Form eines Einmalzuschusses.
Technische Voraussetzungen
Das BLINOS Rollo erfüllt laut MA25 alle erforderlichen technischen Kriterien und wird daher als förderwürdig eingestuft.
Ein Qualitätsnachweis des Herstellers ist nicht erforderlich.
Fristen und Termine
Förderungsanträge können bis zum 31.12. 2025 eingereicht werden.
Die Förderungen werden nach der Montage des BLINOS Rollos vergeben. Die Rechnung darf am Tag der Antragstellung maximal 6 Monate alt sein.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen dem Antragsformular folgende Unterlagen beilegen:
- Rechnung, die am Tag der Antragstellung maximal 6 Monate alt sein darf: Entscheidend ist das Rechnungsdatum.
- Zustimmung der HauseigentümerIn zur Montage der Sonnenschutzeinrichtung
- Innerhalb von Schutzzonen eine Begutachtung: Rollläden, Außenjalousien, Markisen und dergleichen - Begutachtung
Kosten, Zahlung & Dauer
Die Stadt Wien kann einen einmaligen Zuschuss im Ausmaß von 50 % der Kosten, maximal jedoch € 1.500.- je Wohneinheit, gewähren.
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Erledigungsdauer beträgt ca. 8 Wochen, wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Weiterführende Informationen
Eine Regelung dieser Förderung auf Basis einer Durchführungsverordnung nach dem II. Hauptstück des WWFSG 1989 beendet vorzeitig die Förderungsaktion.
Sie sind verpflichtet, alle behördlichen und rechtlichen Auflagen und Bedingungen in Zusammenhang mit der Montage des Sonnenschutzes einzuhalten.
Rechtliche Grundlage: Gemeinderatsbeschluss vom 19. Dezember 2019
Zuständige Stellen:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock im Infopoint
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Technische Stadterneuerung (MA25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock im Infopoint
Telefon: +43 1 4000-74860